Heizkostenabrechnung, warum eigentlich?
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind die Heizkosten einer Liegenschaft nicht pauschal über die Miete umzulegen, sondern "verbrauchsabhängig" abzurechnen.
So regelt es die "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten"; kurz: Heizkostenverordnung (HKVO). Für die neuen Bundesländer heißt das, der Vermieter ist seit dem 1.1.1996 mit der Ausstattung seiner Liegenschaft mit Geräte zur Verbrauchserfassung verpflichtet. Doch mit der Installation ist es noch nicht getan, schließlich muss exakt abgerechnet werden und das macht dann ein unabhängiger Wärmedienst. Mit uns, dem
IGT- Mess- und Abrechnungsdiensthaben, haben Sie hierfür einen erfahrenen und kompetenten Partner.
BERATUNG
Am Anfang steht eine umfassende Beratung des Gebäudeeigentümers bzw. der Liegenschaftsverwaltung. Hier informieren wir
uns zuerst über Ihre Heizungsanlage und
Sie über die richtige messtechnische Ausstattungen zur Verbrauchserfassung. Hierfür steht ein umfangreiches Geräteprogramm, vom einfachen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip über komfortable elektronische Geräte bis hin zur funkgesteuerten Zentralerfassung zur Auswahl.
Nach der mit Ihnen abgestimmten Geräteausstattung erhlaten Sie von uns ein Angebot über die messtechnische Ausstattung Ihrer Liegenschaft auf Kauf- oder Mietbasis und ein Angebot über den gewünschte Abrechnungsservice.
AUSSTATTUNG 
Haben Sie uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Liegenschaft erteilt, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung und wir vereinbaren mit Ihnen bzw. Ihren Mietern einen Montagetermin für die Geräteausstattung. Sind z.B. Heizkörper mit Heizkostenverteilern auszurüsten, werden diese manipulationssicher montiert, die zugehörigen Heizkörperdaten und der Einbauort arfasst und daraus eine Dokumentation für die Heizkostenabrechnung erstellt. Das
Gleiche gilt auch für alle weiterern Ausstattungen wie Wasser- oder Wärmezähler. Wir verwalten auf dieser Grundlage auch die gesetzlich vorgeschriebenen Eichfristen und übernehmen die gefordertn Meldungen ans EichamtAuf Auf Wunsch erhält jeder Mieter zusätzlich eine Nutzerdokumentation, die ihn über die Heizkostenabrechnung informiert.
SERVICE
In einem Betreuungsvertrag zwischen Gebäudeeigentümer bzw. Liegenschaftsverwaltung und uns werden alle Modalitäten der Abrechnung, wie z.B. Verteilungsschlüsse der Grund- und Verbrauchskosten, der geünschte Abrechnungszeitraum und -umfang, die Benachrichtigung der Nutzer, die Anzahl der Einzelabrechnungen und einiges mehr, festgelegt. Übrigens besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Hausnebenkostenabrechnung gleich mit von uns durchführen zu lassen. Sie sparen damit Zeit und zusätzliche Kosten.
Ablesung
Am Ende des Abrechnungszeitraumes setzen wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung. In der Regel übernhemen wir die Benachrichtigung Ihrer Mieter und führen die Ablesungen der Geräte durch, das daurt nur wenige Minuten. Die Ablesung erfogt mit Smartphons, in denen bereits alle Gerätedaten der Liegenschaft und die zugehörigen Ablesewerte des Vorjahres hinterlegt sind. Bereits bei der Eingabe werden die Ablesewerte auf Plausibiltät geprüft und so Fehler vermieden, ebenso bei der Übertragung der Daten zur Weiterverarbeitung im Zentralcomputer. Die beleglose Ablesung ist effizient, vermeidet Fehler, spart enorme Mengen an Papier und schont so die Umwelt.
Abrechnung
Parallel dazu erhalten Sie als Gebäudeeigner bzw. Hausverwaltung die Formulare für die Heizkostenaufstellung und die Nutzerliste zugesandt. In diese tragen Sie die Brennstoffkosten, die Heiznebenkosten wie Schornsteinfeger, Wartung etc., Angaben über Mieterwechsel usw. ein und senden die Unterlagen an uns zurück.
Anschließend erstellen wir für Ihre Liegenschaft die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnungen für jeden Mieter.
Sie sehen also, wie einfach kann für Sie die Abrechnung der Wärmeverbrauchskosten, aber auch der Hausnebenkosten Ihrer Liegenschaft sein. Alle Kosten werden übersichtlich aufgeschlüsselt und kundenfreundlich aufbereitet. Rechtsicherheit und Übersichtlichkeit werden gewährleistet und jeder Mieter bezahlt genau soviel Heizkosten, wie er auch tatsächlich verbraucht.
Haben Sie Fragen, rufen Sie uns doch einfach an. Unsere Mitarbeiter nehmen sich gern für Sie Zeit und helfen Ihnen dabei, die Heizkostenverordnung in Ihrer Liegenschaft entsprechend den gesetzlichen Vorschriften umzusetzen.
Ihr Partner vor Ort
IGT- MESS- und ABRECHNUNGSDIENSt
Einige Tipps zum Schluss
Damit wir es alle schön behaglich haben, verheizen wir Jahr für Jahr in Deutschland 40% unseres Energieaufkommens. Bezogen auf die privaten Haushalte beträgt dieser Anteil über 90%.
Ziel ist es, den Verbrauch an Energie zu verringern, denn Energieeinsparung bedeutet nicht nur Kostensenkung, sondern auch Schonung der natürlichen Ressourcen und Verringerung der Schadstoffemissionen. Unsere Umwelt wird es uns danken, der Geldbeutel ebenfalls.
Wussten Sie zum Beispiel, dass:
- das Verbrauchsverhalten der Nutzer nachweislich einen hohen Anteil an der Energieeinsparung hat
- sie rund 6% Heizenergie sparen können, wenn sie die Raumtemperatur um nur 1°C absenken?
- ein schnelles Lüften am wirtschaftlichsten ist? Öffnen sie Ihre Fenster deshalb für kurze Zeit vollständig. Lassen Sie die Fenster über längere Zeiträume geöffnet oder gar gekippt, entweicht die Warmluft und kalte Luft strömt am Thermostatventil herab. Das "empfindet" Kälte und öffnet voll. Schlimmer könnten Sie Wärme nicht vergeuden!
- Schließen Sie die Thermostatventile während des Lüftens.
Wussten Sie auch, dass:
- ein Heizkörper seine Leistung nur dann optimal abgeben kann, wenn eine gute Luftzirkulation am Heizkörper gewährleistet wird. Vermeiden Sie daher unnötige Wärmestau durch Möbel oder lange Vorhänge.
- die Behaglichkeit von vielen Dingen wie Alter, Bewegung, Gesundheitszustand aber auch der Bekleidung abhängt? Tragen Sie während einer Heizperiode in Ihrer Wohnung nur sommerliche Kleidung, benötigen Sie auch sommerliche Temperaturen und die kosten nun einmal Geld. Mit einem leichten Pullover können sie diese Energieverschwendung ganz leicht verringern und zwar bis zu 15%.
Das sind nur einige Tipps zum Energiesparen, ohne dabei gleich auf Behaglichkeit und Wohnkomfort zu verzichten.
Sind Sie an weiteren Informationen interessiert, rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine
Nachricht an uns. Wir von IGT stehen Ihnen zur Verfügung.